Hinweis zu Auslandsaufenthalten mit Jugendlichen
http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1143534%2C%2C.
Wer mit einer Vollmacht vorbeugt, kann Probleme bei der Einreise schon im Vorfeld vermeiden. Eine Vorlage (kein amtliches Dokument, sondern nur Empfehlung) für diese Vollmacht stellen wir als Download unter http://www.asvoe.at/de/menu_main/service/downloads/projektfoerderung-sportausschuss.
Für Slowenien und Kroatien gibt es diese auch in der jeweiligen Landessprache.
In Bosnien & Herzegowina, Mazedonien und Griechenland muss die Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigt werden, für Serbien wird die Beglaubigung empfohlen. Öffentliche Beglaubigungen können bei Gericht oder Notaren eingeholt werden, Gebührenauskünfte erhalten Sie direkt beim bei Gericht oder beim Notar.
Tipp:
Zusätzlich zur Vollmacht noch eine Kopie der Geburtsurkunde beilegen!