zum Inhaltsbereich springen.

zur Hauptnavigation springen.

zur Subnavigation springen.

zum Standort springen.

Link zur Startseite vom ASVÖ.

Webseite nach Text durchsuchen

ihr Standort auf der Webseite

Sie befinden sich hier: Home. Aktuell. Hinweis zu Auslandsaufenthalten mit Jugendlichen.

Bereich Infonavigation

Bereich Hauptnavigation

Hauptbereich der Websiteinhalte

. zurück

Hinweis zu Auslandsaufenthalten mit Jugendlichen

Vollmacht für allein reisende Kinder und Jugendliche!!
Wenn Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte ins Ausland verreisen, dann ist es in einigen Ländern empfehlenswert, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen.
Denn in einigen Ländern kommt es an der Grenze, in regelmäßigen Abständen, zu Problemen bei der Einreise (Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Mazedonien, Slowenien und Serbien). Genauere Informationen zu den einzelnen Ländern gibt es dazu in der Länderdatenbank des ÖAMTC unter der Kategorie "Personaldokumente":

 

http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1143534%2C%2C.

Wer mit einer Vollmacht vorbeugt, kann Probleme bei der Einreise schon im Vorfeld vermeiden. Eine Vorlage (kein amtliches Dokument, sondern nur Empfehlung) für diese Vollmacht stellen wir als Download unter   http://www.asvoe.at/de/menu_main/service/downloads/projektfoerderung-sportausschuss.
Für Slowenien und Kroatien gibt es diese auch in der jeweiligen Landessprache.

In Bosnien & Herzegowina, Mazedonien und Griechenland muss die Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigt werden, für Serbien wird die Beglaubigung empfohlen. Öffentliche Beglaubigungen können bei Gericht oder Notaren eingeholt werden, Gebührenauskünfte erhalten Sie direkt beim bei Gericht oder beim Notar.
Tipp:
Zusätzlich zur Vollmacht noch eine Kopie der Geburtsurkunde beilegen!

 

25.01.2012 14:41

zurück