Der Bundes-Vereinszuschuss
Das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 sieht als eine der wesentlichen Aufgaben der Breitensportverbände die direkte Förderung ihrer Mitgliedsvereine vor. Im Rahmen des Bundes-Vereinszuschusses können von den Vereinen finanzielle Förderungen und Sachleistungen in folgenden Bereichen beantragt werden:
a) Einsatz ausgebildeter Trainerinnen/Trainer (Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Instruktorinnen/Instruktoren) und Funktionärinnen/Funktionäre im Verein;
b) Durchführung von Trainingsmaßnahmen;
c) Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen;
d) Unterstützung des nationalen Trainings- und Wettkampfbetriebs und/oder Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur;
e) Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten unter besonderer Beachtung von Barrierefreiheit;
f) Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten.
Das Programm für die Bundes-Vereinszuschüsse des ASVÖ gem. § 10 Abs. 2 Z 4 BSFG 2017 setzt sich aus den neun Förderprogrammen der Landesverbände zusammen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Bundes-Vereinszuschüssen und weiteren Förderungen aus Landesmitteln sind auf den Websites des jeweiligen Landesverbandes angeführt.
Burgenland
Förderprogramm ASVÖ Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Förderprogramm ASVÖ Niederösterreich
Oberösterreich
Förderprogramm ASVÖ Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Förderprogramm ASVÖ Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Förderprogramm ASVÖ Vorarlberg