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1. Förderperiode für Energiekostenausgleich startet

Energiekostenausgleich

Ab heutigem Freitag, 10. Februar 2023, können gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen Ausgleichzahlungen für die erste Förderphase beantragen.

Die stark gestiegenen Energiepreise belasten gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen massiv. Um die Kosten abzufedern, startet heute, 10. Februar 2023, die erste Förderphase des BMKÖS für den Energiekostenausgleichs (EKA). Bis zum 10. März können gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen Ausgleichzahlungen beantragen. Informationen zum Förderprogramm gibt es hier: Energiekostenausgleich sowie zur Antragsstellung

10/02/23

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