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Sie befinden sich hier: Home. Sport. Bundesfachwarte. Anforderungsprofil Bundesfachwart.

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Anforderungsprofil Bundesfachwart/in

Innerhalb des Allgemeinen Sportverbandes Österreichs (ASVÖ) nimmt die ehrenamtliche Funktion des Bundesfachwartes/der Bundesfachwartin einen besonderen Stellenwert ein.

In dieser Funktion wird Engagement und Fachwissen einer Sportart vereint.

Die Aufgaben des Bundesfachwartes/der Bundesfachwartin sind in der Sportordnung des ASVÖ festgelegt.

Der Bundesfachwart/Die Bundesfachwartin untersteht dem Sportausschuss im ASVÖ. Der Sportausschuss ist für die sportfachlichen Belange des ASVÖ zuständig, insbesondere für die Regelung des Lehrgangswesens im Zusammenwirken mit den Fachverbänden für alle im ASVÖ erfassten Sportarten und die Erstellung eines Sportbudget-Vorschlages in Zusammenarbeit mit den Bundesfachwarten/Bundesfachwartinnen.

Aufgaben:

  • Der Bundesfachwart/Die Bundesfachwartin vertritt die jeweilige Sportart im ASVÖ; er/sie wird von den Landesfachwarten/Landesfachwartinnen auf drei Jahre gewählt. Die Bestätigung erfolgt durch den Sportausschuss. Eine Wiederwahl oder Abberufung ist möglich. Jede Wahl des Bundesfachwartes/der Bundesfachwartin, auch während der Funktionszeit, ist ausschließlich in einer Landesfachwartetagung möglich.
  • Eine Landesfachwartetagung muss mindestens alle drei Jahre stattfinden.
  • Der Bundesfachwart/Die Bundesfachwartin muss genügend fachliches Wissen und organisatorische Fähigkeiten haben. Er/Sie soll nach Möglichkeit im jeweils zuständigen Fachverband eine Funktion ausüben.
  • Der Bundesfachwart/Die Bundesfachwartin ist verpflichtet, im Einvernehmen mit den Landesfachwarten/Landesfachwartinnen eine Planung für die Aktivitäten seiner/ihrer Sportart zu erstellen und den Budgetwunsch nach den Richtlinien des Sportausschusses rechtzeitig diesem vorzulegen. Der Bundesfachwart/Die Bundesfachwartin ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltungen, die Einhaltung des Budgets und für eine fristgerechte Abrechnung sowie ausführliche Dokumentation verantwortlich.
  • Die Teilnahme des Bundesfachwartes/der Bundesfachwartin an der jährlich stattfindenden Bundesfachwartetagung ist Voraussetzung für die Beteiligung der Fachsparte an der Projektförderung.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Koordinationstreffen (§ 20 BSFG 2017) zwischen Fachverband und den drei Dachverbänden sind von den Bundesfachwarten/Bundesfachwartinnen abzuhalten.

Der Sportausschuss und die Bundesfachwarte/Bundesfachwartinnen haben die Zusammenarbeit mit den Dach- und Fachverbänden – unter Wahrung der Interessen des ASVÖ und seiner Eigenständigkeit – zu suchen und zu pflegen.