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Willkommen im Club

Das Sportprogramm für ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche

Das Förderprogramm “Willkommen im Club” unterstützt ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren, indem es ihnen den Zugang zu Sportvereinen erleichtert. Ziel ist es, diesen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am Vereinsleben sowie an Trainingslagern zu ermöglichen und somit ihre soziale Integration zu fördern. Das Projekt „Willkommen im Club“ setzt genau dort – und gibt ökonomisch benachteiligten Kindern und Jugendlichen eine Perspektive.

Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt für die geförderte Mitgliedschaft in einem Sportverein sind ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens eines der im Kriterienkatalog festgehaltenen Kriterien erfüllt ist.

Gefördert werden ausschließlich Mitgliedschaften in Vereinen, die Mitglied bei einem der Breitensportdachverbände ASVÖ oder SPORTUNION sind. Der Verein muss seinen Sitz (laut Vereinsregisterauszug) in einer der folgenden Pilotregionen haben:

    • Kärnten
    • Salzburg
    • Steiermark
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Förderbare Maßnahmen

Mitgliedsbeiträge:

  • Zuschuss für die Mitgliedschaft in einem Sportverein für Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren.
  • Der Zuschuss beträgt 75 % des Mitgliedsbeitrages, maximal jedoch 150 Euro für Jahresmitgliedschaften bzw. 75 Euro für Halbjahres- oder Semestermitgliedschaften.
  • Bei einem Jahresbeitrag von bis zu 200 Euro müssen die restlichen 25 % vom Verein erlassen werden.

Trainingslager:

  • Zuschuss für Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung bei Teilnahme an Trainingslagern.
  • Maximaler Zuschuss: 150 Euro pro Jahr
  • Voraussetzung: Ein bereits genehmigter Zuschuss für die Mitgliedschaft im selben Antrag.

Förderumfang

Insgesamt können pro Kind oder Jugendlichem bis zu 300 Euro für Phase 1 und Phase 2 des Förderzeitraums (inklusive Trainingslager) gefördert werden.

Förderzeitraum

  • Phase 1:
    1. September 2024 bis 28. Februar 2025
  • Phase 2:
    1. März 2025 bis 31. August 2025

Voraussetzungen für die Förderung

Die gesetzlichen Vertreter der begünstigten Kinder und Jugendlichen müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen:
  • Nachweis eines sozialen Zuschusses (z.B.: Bezieher: in von Mindestsicherung, etc.)
  • Inhaberschaft einer „Sozialkarte“
  • Inhaberschaft eines Basiskontos
  • Bestätigung einer sozialen Trägerorganisation

Antragsstellung

Anträge können ausschließlich über das digitale Online-Fördermanagementsystem der BSG (wic.bundes-sport-gmbh.at) gestellt werden.

Notwendige Angaben:

  • Identifikationsdaten des Vereins

  • Kontaktdaten der Ansprechperson

  • Beantragte Förderhöhe und zugehörige Berechnungen

  • Detaillierte Daten pro gefördertem Mitglied und Trainingslager


Entscheidung und Auszahlung

Die Breitensportdachverbände prüfen die Anträge der Vereine inkl. der übermittelten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Bei positiver Entscheidung wird eine Zusage übermittelt und Antragsnah ausgezahlt.

Förderprüfung

  • Die Breitensportdachverbände prüfen die Anträge der Vereine inkl. der übermittelten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  • Bei positiver Entscheidung wird eine Auszahlung an den antragsstellenden Verein vorgenommen.
  • Die BSG führt darüber hinaus stichprobenartige Kontrollen durch, um die Einhaltung der Förderbedingungen sicherzustellen. Dabei kann es im Nachhinein zu einer Rückforderung bereits ausbezahlter Förderbeträge kommen.

Kontakt/Ansprechperson