Willkommen im Club
Das Sportprogramm für ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche
Das Förderprogramm “Willkommen im Club” unterstützt ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren, indem es ihnen den Zugang zu Sportvereinen erleichtert. Ziel ist es, diesen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am Vereinsleben sowie an Trainingslagern zu ermöglichen und somit ihre soziale Integration zu fördern. Das Projekt „Willkommen im Club“ setzt genau dort – und gibt ökonomisch benachteiligten Kindern und Jugendlichen eine Perspektive.
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt für die geförderte Mitgliedschaft in einem Sportverein sind ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens eines der im Kriterienkatalog festgehaltenen Kriterien erfüllt ist.
⇒ Gefördert werden ausschließlich Mitgliedschaften in Vereinen, die Mitglied bei einem der Breitensportdachverbände ASVÖ oder SPORTUNION sind. Der Verein muss seinen Sitz (laut Vereinsregisterauszug) in einer der folgenden Pilotregionen haben:
- Kärnten
- Salzburg
- Steiermark
Förderbare Maßnahmen
Mitgliedsbeiträge:
- Zuschuss für die Mitgliedschaft in einem Sportverein für Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren.
- Der Zuschuss beträgt 75 % des Mitgliedsbeitrages, maximal jedoch 150 Euro für Jahresmitgliedschaften bzw. 75 Euro für Halbjahres- oder Semestermitgliedschaften.
- Bei einem Jahresbeitrag von bis zu 200 Euro müssen die restlichen 25 % vom Verein erlassen werden.
Trainingslager:
- Zuschuss für Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung bei Teilnahme an Trainingslagern.
- Maximaler Zuschuss: 150 Euro pro Jahr
- Voraussetzung: Ein bereits genehmigter Zuschuss für die Mitgliedschaft im selben Antrag.
Förderumfang
Insgesamt können pro Kind oder Jugendlichem bis zu 300 Euro für Phase 1 und Phase 2 des Förderzeitraums (inklusive Trainingslager) gefördert werden.
Förderzeitraum
- Phase 1:1. September 2024 bis 28. Februar 2025
- Phase 2:1. März 2025 bis 31. August 2025
Voraussetzungen für die Förderung
- Nachweis eines sozialen Zuschusses (z.B.: Bezieher: in von Mindestsicherung, etc.)
- Inhaberschaft einer „Sozialkarte“
- Inhaberschaft eines Basiskontos
- Bestätigung einer sozialen Trägerorganisation
Antragsstellung
Notwendige Angaben:
Identifikationsdaten des Vereins
Kontaktdaten der Ansprechperson
Beantragte Förderhöhe und zugehörige Berechnungen
Detaillierte Daten pro gefördertem Mitglied und Trainingslager
Entscheidung und Auszahlung
Die Breitensportdachverbände prüfen die Anträge der Vereine inkl. der übermittelten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Bei positiver Entscheidung wird eine Zusage übermittelt und Antragsnah ausgezahlt.
Förderprüfung
- Die Breitensportdachverbände prüfen die Anträge der Vereine inkl. der übermittelten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Bei positiver Entscheidung wird eine Auszahlung an den antragsstellenden Verein vorgenommen.
- Die BSG führt darüber hinaus stichprobenartige Kontrollen durch, um die Einhaltung der Förderbedingungen sicherzustellen. Dabei kann es im Nachhinein zu einer Rückforderung bereits ausbezahlter Förderbeträge kommen.
Kontakt/Ansprechperson
Karina Allabauer
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+43 664 53 90 034
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karina.allabauer@asvoe.at