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ASVÖ übernimmt AKM-Gebühren für seine Mitgliedsvereine

Musikschaffende haben Anspruch auf Abgeltung für die Verwendung von ihrer Musik im Rahmen des sportlichen Trainingsbetriebs. Die sogenannte AKM/austromechana-Gebühr sorgt dafür, dass Künstlerinnen und Künstler für ihre Werke entsprechend entlohnt werden. Einen besonderen Service leistet der ASVÖ für seine Mitgliedsvereine: Wir übernehmen die AKM-Gebühren für den nicht-öffentlichen sportlichen Trainingsbetrieb.

Die Musiknutzung in einem Verein unterliegt gewissen rechtlichen Bedingungen.

Künstler*innen haben für die Verwendung von Musik im Rahmen des Vereinsbetriebs Anspruch auf eine Abgeltung ihrer Rechte. Die staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (kurz AKM) ist die Vertretung der jeweiligen Rechteinhaber.

AKM
Rahmenvertrag für den Sport

Ein eigener Rahmenvertrag für den Sport beinhaltet spezielle Tarifsätze für Sportvereine der Dachverbände, die deutlich günstiger als die jeweils aktuellen Sätze für kommerzielle Nutzer wie z. B. die Gastronomie gestaltet sind.

Ebenso spielt es keine Rolle, ob das geschützte Werk (Musik, Literatur, Bühnenstück,…) über technische Systeme öffentlich abgespielt oder live von Personen aufgeführt wird.

Pauschalregelung für Musik im Trainingsbetrieb

Das Pauschalentgelt für die Verwendung des AKM-Repertoires im Rahmen des sportlichen Trainingsbetriebes im vereinsinternen Rahmen für Mitgliedsvereine des ASVÖ, bei denen die Verwendung von Musik nicht aufgrund der der Sportart zugrunde liegenden Reglements und Wettbewerbsbestimmungen zwingend notwendig ist, wird zur Gänze vom ASVÖ entrichtet. Das Pauschalentgelt für die Verwendung des AKM-Repertoires im Rahmen des sportlichen Trainingsbetriebes im vereinsinternen Rahmen für Mitgliedsvereine des ASVÖ, bei denen die Verwendung von Musik nicht aufgrund der der Sportart zugrunde liegenden Reglements und Wettbewerbsbestimmungen zwingend notwendig ist, wird zur Gänze vom ASVÖ entrichtet.

Musiksportarten

Für Mitgliedsvereine des ASVÖ, bei denen Sportarten ausgeübt werden, zu deren Ausübung aufgrund der der Sportart zugrunde liegenden Reglements und Wettbewerbsbestimmungen Musik zwingend notwendig ist, beträgt das Pauschalentgelt für die Verwendung des AKM-Repertoires im Rahmen des sportlichen Trainingsbetriebes im vereinsinternen Rahmen zusätzlich € 65,- brutto pro Jahr und Mitgliedsverein. Auch diese Kosten übernimmt der ASVÖ für seine Mitgliedsvereinein in einer der folgenden Sportarten:

Rhythmische Gymnastik, Aerobic, Capoeira, Freestyle, Synchronschwimmen, Eiskunstlauf, Dressurreiten, Voltigieren, Ballett, Tanzsport, Show-Dance, Rock´n’Roll, Sportakrobatik, Cheerleading.