VEREINSFOERDRUNG

Wir stärken Vereine

Der ASVÖ unterstützt und begleitet seine Vereine auf unterschiedlichen Ebenen:

Ob mit maßgeschneiderter Vereinsberatung oder Empfehlungen zum nachhaltigen Handeln in Klimafragen, im Gesundheits- und Bildungsbereich und in sozialen Belangen – wir stehen mit geschulten Teams zur Seite.

Infos dazu finden Sie auf unserer Serviceplattform.

Schwerpunkt ist zudem die Vereinsförderung aus öffentlichen Mitteln, um für unsere Vereine bestmögliche Rahmenbedingungen für ihre täglichen Aufgaben zu schaffen. Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten der AKM-Abgaben im sportlichen Trainingsbetrieb und bieten attraktive Versicherungspakete an.

Leistungen für unsere Vereine

Der ASVÖ möchte seinen Vereinen optimale Rahmenbedingungen für die Durchführung ihrer Sportangebote und ihre Vereinsarbeit bieten. An oberster Stelle steht eine direkte und effiziente Förderung aus öffentlichen Mitteln für die Aufgaben des Sports. Der ASVÖ übernimmt für seine Vereine auch die Kosten der AKM-Abgaben im sportlichen Trainingsbetrieb und bietet attraktive Pakete für einen umfassenden Versicherungsschutz.

Vereinsförderung

Das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 sieht als eine der wesentlichen Aufgaben der Breitensportverbände die direkte Förderung ihrer Mitgliedsvereine vor.


Vielfältige Fördermöglichkeiten

Im Rahmen des Bundes-Vereinszuschusses können von den Vereinen finanzielle Förderungen und Sachleistungen in folgenden Bereichen beantragt werden:

  • Einsatz ausgebildeter Trainerinnen und Trainer im Verein

  • Durchführung von Trainingsmaßnahmen

  • Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen

  • Unterstützung des nationalen Trainings- und Wettkampfbetriebs und/oder Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur

  • Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten unter besonderer Beachtung von Barrierefreiheit

  • Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten

Bundes-Vereinszuschüsse

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Bundes-Vereinszuschüssen (gem. § 10 Abs. 2 Z 4 BSFG 2017) und weiteren Förderungen aus Landesmitteln sind auf den Websites des jeweiligen Landesverbandes angeführt.

ASVÖ übernimmt AKM-Gebühren für seine Mitgliedsvereine

Musikschaffende haben Anspruch auf Abgeltung für die Verwendung von ihrer Musik im Rahmen des sportlichen Trainingsbetriebs. Die sogenannte AKM/austromechana-Gebühr sorgt dafür, dass Künstlerinnen und Künstler für ihre Werke entsprechend entlohnt werden. Einen besonderen Service leistet der ASVÖ für seine Mitgliedsvereine: Wir übernehmen die AKM-Gebühr für den nicht-öffentlichen sportlichen Trainingsbetrieb.

AKM

Versicherungsangebote

Ein guter Versicherungsschutz im Sport ist nicht nur für Athletinnen und Athleten essenziell; auch für Vereine sowie deren Vorstände und Trainer*innen ist er unbedingt erforderlich. Die ASVÖ-Versicherungsberatung Held & Held hat gemeinsam mit dem ASVÖ, der Sport Austria (BSO) und vielen Fachverbänden und Vereinen attraktive Versicherungsmodelle entwickelt.

Die Helden