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Förderprogramme für hohe Energiekosten

22. Januar 2024

Die stark gestiegenen Energiekosten stellen für Sportvereine eine große Belastung dar. Die öffentliche Hand bietet zwei Förderprogramme, mit denen der gemeinnützige Sektor unterstützt wird.

Der Energiekostenausgleich für gemeinnützige Sportstättenbetreiber geht in die dritte Phase. Bis 8. März können gemeinnützige sportstättenbetreibende Vereine für ihre erhöhten Energiekosten im zweiten Halbjahr 2023 einen Ausgleich von 70% beantragen. Diese Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets wird im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit ermittelt. Als abwickelnde Stelle fungiert die Bundes-Sport GmbH.

Wie kommt man zur Förderung? Dazu ist eine Registrierung im digitalen Fördermanagement der Bundes-Sport GmbH notwendig.

Mit dem Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Vereine werden 30% der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50% der Energiemehrkosten des Jahres 2023 (jeweils im Vergleich zum Jahr 2021) gefördert. Die Antragsfrist für das Jahr 2022 läuft bis 30.Juni. Für das Jahr 2023 kann in der zweiten Jahreshälfte 2024 ein Antrag gestellt werden. Weitere Informationen und FAQ zum EKZ-NPO.