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Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds

05. Juli 2022

Die österreichische Bundesregierung unterstützt gemeinnützige Organisationen mit Zuschüssen.

Sportvereine, die mit COVID-19-bedingten Einbußen zu kämpfen haben bzw. hatten, können Anträge für den NPO-Fonds für das 1. Quartal von 4. Juli bis 31. Oktober 2022 stellen.

Der für gemeinnützige Einrichtungen (z.B. Sportvereine) geschaffene NPO-Fonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt weiterhin Organisationen, die mit COVID-19-bedingten Einbußen zu kämpfen haben bzw. hatten. Der Fonds wurde bis inkl. 1. Quartal 2022 verlängert. Die Antragstellung dafür ist seit 4. Juli bis 31. Oktober 2022 möglich. Für sämtliche Informationen rund um die Antragstellung wurde die umfangreiche Informationsplattform www.npo-fonds.at eingerichtet.

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